Schulartspezifische Sonderregelungen zu Abschlussprüfungen, Leistungserhebungen und Übertrittsverfahren
Es wird sichergestellt, dass den Schülerinnen und Schülern kein Nachteil bei Abschlussprüfungen und beim Übertritt entsteht. Es werden derzeit Sonderregelungen entwickelt.
Die Schulen werden durch Schreiben der jeweiligen Schulabteilungen informiert. Informationen werden auch auf der Homepage des Staatsministeriums eingestellt werden. Eine Kommunikation der Eltern erfolgt über die jeweilige Schule.
Stornokosten für Schülerfahrten/Schüleraustauschmaßnahmen
Es ist beabsichtigt als Nothilfe Aufwendungen für Stornokosten für nicht angetretene Schulfahrten sowie Schüleraustauschmaßnahmen zu erstatten, die aus Gründen des Gemeinwohls zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus entstanden sind. Die näheren Festlegungen erfolgen mit gesondertem Schreiben, sobald der Bayerische Landtag den beabsichtigten Billigkeitsleistungen zugestimmt hat.
Bei weiteren Fragen
- www.stmgp.bayern.de/vorsorge/infektionsschutz/infektionsmonitor-bayern/
- www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/faq.htm
- www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete. html
- www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html
- Coronavirus-Telefon-Hotline des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebenssicherheit (LGL): 09131/6808-5101
Alle wichtigen Meldungen für ELTERN
www.km.bayern.de